Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder
von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung
zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht
als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle
weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das
Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß.
Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene,
mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
III. Preis
Alle von uns genannten Preise enthalten die gesetzliche MWSt. Sollten sich die
Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder
innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation
relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie
jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc.
verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder
zu ermäßigen.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen
Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten
Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten
auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden
gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als
geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den
Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des
Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch
Zinseszinsen zu verlangen.
V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie
insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens,
sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.
Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl,
einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages
oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei
Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und
Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw.
Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist
vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein
- vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die
Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des
Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach
unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des
Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu
bezahlen.
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz)
kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten,
wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des
Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag
des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb
dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom
Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde
für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten
einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben
(Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit
deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab
Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.
VI. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges,
die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er
sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des
eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung
des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen
ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet
sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,90 sowie
für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr
einen Betrag von EUR 3,63 zu bezahlen.
VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
VIII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde
all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind,
nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen
Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu
einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde
nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
X. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder
sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw.
Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch
die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Farben,
Oberflächenbeschaffenheit und Struktur, etc.).
XI. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei
Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen.
Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich
nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die
Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab
Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst
vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der
Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches
geltend gemacht wird.
XII. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der
Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig
verschuldet worden ist.
XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben
bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser
ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt,
angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen
Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen -
verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns
unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein
Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von
uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der
offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie
insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der
Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die
Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XIV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt
seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder
Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer
Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine
Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen.
Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten
– Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer
ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im
Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat
der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen
Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz
bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht
abgetreten werden.
XV. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei
gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht
zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des
Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird
ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die
Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung
aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres
Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
XVII. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag
mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von
uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw.
Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche
Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die
Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen,
falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie
Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser
geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten
Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.